News: Rheuma und Alzheimer: Versorgung chronisch kranker Patienten gefährdet
Versicherte, deren chronische oder schwerwiegende Erkrankung nicht im „Gutachten für die Auswahl von 50 bis 80 Krankheiten zur Berücksichtigung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (RSA)“ als zuschlagsfähig berücksichtigt sind, droht in Zukunft möglicherweise eine schlechtere Versorgung: Ihre Krankenkassen erhalten keine Sonderzahlungen aus dem Gesundheitsfonds. |